• NIS2 / NISG 2026

Das NISG 2026 gilt ab 1. Oktober 2026. Wir liefern die technischen Nachweise, die NIS2 verlangt. Für die Compliance-Seite arbeiten wir mit Partnern.

NIS2 / NISG 2026

NIS2 / NISG 2026

Mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) setzt Österreich die europäische NIS2-Richtlinie um. Das Gesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft und erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen von einigen Dutzend auf geschätzte 5.000 Organisationen. Zum ersten Mal trifft es damit in großer Zahl auch mittelständische Betriebe.

Ein wichtiger Hinweis vorweg: IT-Wachdienst bietet keine Beratung im juristischen Sinn an. Wir unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung der Anforderungen. Die Interpretation der hier zitierten Rechtstexte ist naheliegend, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit.

Wie wir arbeiten — und wo unsere Partner übernehmen

NIS2 hat zwei Seiten, die selten dieselben Fachleute abdecken.

Die eine ist regulatorisch: Bin ich überhaupt betroffen? Welche Dokumentation braucht die Behörde? Wie sieht ein tragfähiges Managementsystem aus, wer registriert das Unternehmen, wie läuft eine Meldung innerhalb von 24 Stunden ab? Das ist Compliance-Arbeit — und dafür arbeiten wir mit spezialisierten Partnern aus unserem Netzwerk zusammen.

Die andere Seite ist operativ: Sind die Systeme tatsächlich sicher? Wo sind die Lücken? Funktionieren die Maßnahmen, die im Konzept stehen, auch in der Praxis? Erkennen die Mitarbeitenden einen Angriff, wenn er kommt? Das ist unsere Spezialität — seit über 25 Jahren.

Ein Ordner voller Richtlinien besteht keine Prüfung, wenn die Systeme dahinter verwundbar sind. Umgekehrt nützt die beste Absicherung wenig, wenn sie nicht nachweisbar dokumentiert ist. Sie brauchen beides, und Sie bekommen für beides Fachleute.

Die Fristen

Datum Was fällig wird
1. Oktober 2026 NISG 2026 tritt in Kraft, die Risikomanagement-Maßnahmen gelten
31. Dezember 2026 Frist zur Registrierung bei der Cybersicherheitsbehörde
1. Oktober 2027 Selbstdeklaration inklusive Ergebnissen der Risikoanalyse

Besonders die Selbstdeklaration verdient Aufmerksamkeit: Sie verlangt die Ergebnisse einer Risikoanalyse und Angaben zur Lieferkettensicherheit. Beides lässt sich nicht rückwirkend erzeugen — dahinter müssen echte Prüfungen stehen.

Wer betroffen ist

Ausschlaggebend sind Sektor und Unternehmensgröße:

  • Wesentliche Einrichtungen — große Unternehmen (ab 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz bei über 43 Mio. € Bilanzsumme) aus besonders kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, Trinkwasser, digitale Infrastruktur, IKT-Dienste oder öffentliche Verwaltung.
  • Wichtige Einrichtungen — mittlere Unternehmen (ab 50 Mitarbeitenden oder über 10 Mio. € Umsatz bei über 10 Mio. € Bilanzsumme) aus diesen Sektoren sowie Unternehmen aus weiteren kritischen Bereichen wie Post und Kurier, Abfall, Chemie, Lebensmittel, verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste und Forschungseinrichtungen.

Auch unter 50 Mitarbeitenden relevant

Kleinere Betriebe fallen meist nicht direkt unter das Gesetz — geraten aber über die Lieferkette hinein. NIS2 verpflichtet betroffene Unternehmen ausdrücklich dazu, die Sicherheit ihrer Zulieferer und Dienstleister zu bewerten. In der Praxis heißt das: Ihre Auftraggeber werden Nachweise verlangen, oft als Bedingung im Vertrag.

Wer diese Nachweise vorlegen kann, hat einen Vorteil im Vergabeprozess. Wer sie nicht hat, verliert Aufträge an Mitbewerber, die vorbereitet sind. Diese Erfahrung machen unsere Kunden bereits heute — lange vor jeder behördlichen Prüfung.

Die zehn geforderten Maßnahmen

Das NISG 2026 verlangt Risikomanagement-Maßnahmen in zehn Bereichen. Diese decken wir technisch ab:

  • Risikoanalyse und SicherheitskonzepteAngriffsoberflächen-Analyse und Threat Modeling zeigen, wo Ihre realen Risiken liegen, statt sie zu schätzen.
  • Sicherheit bei Entwicklung und Wartung, inklusive Schwachstellen-ManagementSchwachstellen-Scan und Penetrationstest liefern den fortlaufenden Nachweis.
  • Bewertung der Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen — genau dafür sind wiederkehrende Prüfungen mit dokumentiertem Verlauf gedacht. Ein einmaliger Scan belegt nichts, eine Reihe über Monate schon.
  • Cyberhygiene und SchulungenSecurity-Training für Ihre Mitarbeitenden, inklusive der für die Geschäftsleitung verpflichtenden Schulung.
  • Lieferkettensicherheit — wir prüfen Ihre eigene Angriffsoberfläche und liefern die Nachweise, die Ihre Auftraggeber von Ihnen verlangen.

Über unser Partnernetzwerk abgedeckt: Bewältigung von Sicherheitsvorfällen und Meldeprozesse, Betriebskontinuität und Krisenmanagement, Kryptografie-Konzepte, Personalsicherheit und Zugriffskontrolle, Multi-Faktor-Authentifizierung sowie die gesamte Dokumentations- und Registrierungsarbeit.

Warum jetzt und nicht im Herbst

Die Risikomanagement-Maßnahmen gelten ab dem ersten Tag, nicht erst ab der Registrierungsfrist. Und die Selbstdeklaration verlangt Ergebnisse, die entstehen müssen, bevor man sie einreichen kann.

Dazu kommt die Erfahrung aus dem Tagesgeschäft: Zwischen dem ersten Schwachstellen-Bericht und einer bereinigten Lage liegen bei den meisten Unternehmen mehrere Monate — nicht, weil die Arbeit so umfangreich wäre, sondern weil Systeme abgestimmt, Wartungsfenster gefunden und Lieferanten eingebunden werden müssen. Wer im Dezember anfängt, hat für die Selbstdeklaration nichts vorzuweisen als gute Absichten.

Verwandte Regulierungsthemen

Klären wir, wo Sie stehen

Im Erstgespräch schauen wir uns gemeinsam an, ob und wie Sie betroffen sind, welche technischen Nachweise Sie brauchen und was davon bei Ihnen schon vorhanden ist. Wenn der Schwerpunkt bei Ihnen auf der Compliance-Seite liegt, verweisen wir Sie an die passenden Kolleginnen und Kollegen aus unserem Netzwerk — auch dann, wenn für uns selbst nichts dabei herausspringt.

Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch!

Passt das zu Ihrem Unternehmen?

Wir arbeiten überwiegend für Unternehmen mit rund 25 bis 500 Mitarbeitenden — also für Betriebe, die zu gross sind, um IT-Sicherheit nebenbei zu erledigen, und zu klein für eine eigene Security-Abteilung. Unsere Leistungen sind auf diese Ausgangslage zugeschnitten: ohne Konzern-Overhead, mit Berichten, die Ihre IT auch tatsächlich abarbeiten kann.

Wie wir mit mittelständischen Unternehmen arbeiten →
Ablauf einer Sicherheitsprüfung, von der Anfrage bis zur Nachprüfung →

Häufig gestellte Fragen

Österreich hat die NIS2-Richtlinie mit dem Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) umgesetzt. Es wurde am 23. Dezember 2025 kundgemacht und tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Risikomanagement-Maßnahmen. Die Registrierung bei der Cybersicherheitsbehörde muss bis 31. Dezember 2026 erfolgen, die Selbstdeklaration bis 1. Oktober 2027.

Maßgeblich sind Branche und Unternehmensgröße. Betroffen sind Unternehmen aus 18 definierten Sektoren ab mittlerer Größe — das heißt ab 50 Mitarbeitenden oder ab 10 Mio. € Jahresumsatz und 10 Mio. € Bilanzsumme. Große Unternehmen aus besonders kritischen Sektoren gelten als wesentliche, mittlere Unternehmen und Betriebe aus den übrigen kritischen Sektoren als wichtige Einrichtungen. In Österreich rechnet man mit rund 5.000 direkt betroffenen Organisationen.

Direkt in der Regel nicht. Indirekt sehr wohl: NIS2 verpflichtet betroffene Unternehmen ausdrücklich zur Absicherung ihrer Lieferkette. Wer als Zulieferer, Dienstleister oder Software-Lieferant für eine betroffene Einrichtung arbeitet, wird deshalb zunehmend nach Nachweisen gefragt — nach Schwachstellen-Berichten, Pentest-Ergebnissen oder Angaben zum Patch-Management. Diese Nachweise erbringen wir für Sie, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.

Bei Verletzung der Kernpflichten drohen wesentlichen Einrichtungen bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, wichtigen Einrichtungen bis zu 7 Mio. € oder 1,4 % — jeweils der höhere Betrag. Für organisatorische Versäumnisse wie eine unterlassene Registrierung sind bis zu 50.000 € vorgesehen, im Wiederholungsfall 100.000 €. Die Geschäftsleitung trägt die Verantwortung persönlich und muss an Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.

Nein — und das ist eine bewusste Entscheidung. Unser Schwerpunkt ist die operative Sicherheit: Wir prüfen Systeme, finden Schwachstellen, testen die Wirksamkeit Ihrer Maßnahmen und schulen Ihre Leute. Für die regulatorische Seite — Betroffenheitsanalyse, Managementsystem, Dokumentation, Registrierung, Meldeprozesse — arbeiten wir mit spezialisierten Partnern aus unserem Netzwerk zusammen. So bekommen Sie in beiden Bereichen Fachleute statt eines Generalisten.

Das NISG 2026 verlangt zehn Kernmaßnahmen. Wir liefern die technische Substanz und die Nachweise vor allem zu: Risikoanalyse (Angriffsoberflächen-Analyse, Threat Modeling), sichere Entwicklung und Wartung samt Schwachstellen-Management (Schwachstellen-Scan, Penetrationstest), Bewertung der Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen (wiederkehrende Prüfungen mit dokumentiertem Verlauf) sowie Cyberhygiene und Schulungen (Security-Training für Mitarbeitende und Geschäftsleitung).
Happy customer

Der regelmäßige Schwachstellen-Scan unserer produktiven Infrastruktur ist sehr wertvoll! Besonders hilfreich waren dabei das gute Briefing und die regelmäßigen Berichte, die übersichtlich nach Priorität geordnet die wichtigsten Lücken mitsamt Handlungsanweisungen aufführen. Gemeinsam konnten wir so wichtige Schwachstellen beheben.

Georg Sorst, CTO bei Findologic GmbH

Happy customer

Wir haben bei der Entwicklung einer Web-Anwendung für einen großen, internationalen Kunden mit IT-Wachdienst zusammengearbeitet. Der detaillierte Bericht nach der Durchführung eines Penetrationstests war sehr hilfreich und hat die Sicherheit unserer Software sowie unsere internen Prozesse positiv verändert. Eine klare Empfehlung!

Rainer Burgstaller, Senior Consultant bei eMundo GmbH